Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die GOÄ „Gebührenordnung für Ärzte“ ist der Leistungskatalog für privatärztlich erbrachte Leistungen und bestimmt Punktwert und feste €-Beträge der einzelnen Leistungen sowie die Abrechnungsmodalitäten.

Meine Privatliquidationen richten sich streng nach den Vorgaben der GOÄ.